Industrieflächen (Angebote)
Die Stadt Békéscsaba hat die Entwicklung der Industriegebiete an der Kétegyházi Straße und der Csanádapácai Straße im Rahmen des Projekts TOP-6.1.1-16-BC1-2017-00001 „Entwicklung von Industrieparks und Industriearealen“ umgesetzt.
Die Stadt Békéscsaba bietet im Rahmen des TOP-Programms entwickelte Industrieentwicklungsflächen zum Verkauf an.
Ziel des Projekts war die Entwicklung der grundlegenden Infrastruktur ausgewiesener Industriegebiete, um erschlossene Grundstücke für industrielle Nutzung und den späteren Verkauf bereitzustellen. Die Flächen sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2027 zum Kauf angeboten werden. Alternativ können die Grundstücke auch im Rahmen von Mietverträgen zur Verfügung gestellt werden, deren Bedingungen im Einzelfall festgelegt werden.
Die beigefügten Lagepläne zeigen die derzeitige Grundstücksaufteilung, die auf Antrag im Einklang mit den geltenden Vorschriften geändert werden kann.
Entwicklungsmöglichkeiten
Die Grundstücke können gemäß den geltenden örtlichen Bebauungsplänen bebaut werden. Detaillierte Informationen zu den Entwicklungsvoraussetzungen sind bei der Stadtplanungsgruppe des Bürgermeisteramts erhältlich.
Versorgungsleitungen
Alle wichtigen Versorgungsnetze befinden sich in den öffentlichen Bereichen angrenzend an die Grundstücke. Die jeweiligen Anschlussmöglichkeiten sind mit den zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Eine Telekommunikationsinfrastruktur ist derzeit noch nicht vorhanden. Die verfügbaren Kapazitäten sind in der beigefügten Dokumentation dargestellt.
Entwicklungspflicht
Nach bisheriger Praxis wurden Industriegrundstücke unter der Auflage einer Bebauungspflicht verkauft, die üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Jahren zu erfüllen ist.
Erfüllt der Käufer diese Verpflichtung nicht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Grundstück zum Kaufpreis abzüglich 5 % pro Jahr vom ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Zusätzlich hat der Käufer eine jährliche Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Auktionskaufpreises bis zur vollständigen Erfüllung der Entwicklungspflicht zu zahlen.
Bis zur Erfüllung der Entwicklungspflicht wird zugunsten des Verkäufers ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch eingetragen. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, der Eintragung von Hypotheken, Verfügungsbeschränkungen oder sonstigen Sicherheiten zuzustimmen, die zur Finanzierung durch Banken oder für förderfinanzierte Entwicklungsprojekte erforderlich sind, gegebenenfalls mit vorrangiger Rangordnung.
Die Entwicklungspflicht gilt als erfüllt, wenn ein gemäß der Baugebietskategorie zulässiges, genehmigungspflichtiges Gebäude errichtet wurde und die Nutzungsfreigabe erteilt sowie die Eintragung im Grundbuch abgeschlossen ist.
Weitere Bedingungen
Etwaige archäologische Untersuchungen, die auf dem Grundstück erforderlich werden, sind vom Käufer zu tragen.
Der Verkauf unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes CXCVI von 2011 über das Nationalvermögen, wonach dem ungarischen Staat ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Verkauf kommunaler Vermögenswerte zusteht. Die zuständige Behörde kann dieses Recht innerhalb von 35 Tagen ausüben.
Der Verkaufspreis der Grundstücke wird von der Generalversammlung der Stadt Békéscsaba auf Grundlage eines Gutachtens eines zertifizierten Sachverständigen sowie unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.
Bei öffentlichen Versteigerungen ist die Teilnahme an die Zahlung einer Kaution in Höhe von 10 % des Startpreises per Banküberweisung an die Stadt gebunden. Nur Bieter, deren Kaution fristgerecht eingegangen ist, sind teilnahmeberechtigt. Die Kaution des erfolgreichen Bieters wird auf den Kaufpreis angerechnet, während erfolglose Bieter den Betrag zurückerhalten.
Grundsätzlich ist der Kaufvertrag innerhalb von 40 Tagen nach der Auktion abzuschließen. Der erfolgreiche Bieter muss den gesamten Kaufpreis innerhalb von 40 Tagen nach Vertragsunterzeichnung in einer Summe bezahlen.
Kommt der erfolgreiche Bieter aus von ihm zu vertretenden Gründen seinen Verpflichtungen nicht nach, verfällt die Kaution. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Vertrag einseitig zurückzutreten und den Schaden aus der hinterlegten Kaution geltend zu machen.
Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung ausschließlich Informationszwecken dient. Die konkreten Verkaufsbedingungen einzelner Grundstücke werden durch Beschlüsse der Generalversammlung der Stadt Békéscsaba festgelegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für strategische Entwicklung.
Telefon: +36 66 523 863


