Baugrundstück in der Fő-Straße in Mezőmegyer zu verkaufen
Die Stadt Békéscsaba beabsichtigt, ihr im Stadtteil Mezőmegyer an der Fő-Straße gelegenes Baugrundstück mit der Flurstücksnummer 11966/2 im Innenbereich der Stadt im Wege einer öffentlichen Versteigerung zu veräußern.
Lage, Erreichbarkeit und Umgebung
Mezőmegyer ist ein Stadtteil von Békéscsaba, offiziell als Stadtbezirk VII ausgewiesen, etwa 3 km nördlich des Stadtzentrums gelegen.
Das Grundstück befindet sich an der Grenze zwischen dem inneren und äußeren Siedlungsgebiet in einem Einfamilienhaus-Wohngebiet am Ende der Fő-Straße. Es ist über befestigte Straßen aus mehreren Richtungen erreichbar. Parkmöglichkeiten bestehen sowohl auf dem Grundstück selbst als auch auf der öffentlichen Straße davor.
Die Lage verfügt über eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung, da die Umgehungsstraße der Hauptstraße Nr. 44 in der Nähe des Stadtteils verläuft und eine bequeme Verbindung zur kürzlich fertiggestellten Schnellstraße M44 in Richtung Budapest sowie zur Hauptstraße Nr. 47 bietet.
Versorgungsleitungen
Die Umgebung ist vollständig mit öffentlichen Versorgungsleitungen erschlossen. Das zum Verkauf stehende Grundstück ist bereits an das Abwassersystem angeschlossen, während weitere Versorgungsanschlüsse in der öffentlichen Fläche direkt vor dem Grundstück verfügbar sind.
Allgemeine Bedingungen
Entwicklungspotenzial
Das Grundstück kann gemäß den örtlichen Bau- und Flächennutzungsbestimmungen bebaut werden. Detaillierte Informationen erteilt die Stadtplanungseinheit der Abteilung für strategische Entwicklung im Bürgermeisteramt (Tel.: +36 66 523 817).
Baugebietsklassifizierung
Gemäß dem örtlichen Bebauungsplan ist das Grundstück als ländliches Wohngebiet (LF-Ok1) eingestuft und erlaubt:
- freistehende Bebauung an der seitlichen Grundstücksgrenze
- maximale Bebauung: 30 %
- Mindestgrünfläche: 40 %
- maximale Gebäudehöhe: 4,5 m
- Mindestgrundstücksgröße: 700 m²
Zur Einhaltung der städtebaulichen Anforderungen muss die geplante Bebauung mit dem Stadtarchitekten abgestimmt werden.
Bauverpflichtung
Die Entwicklungsverpflichtung ist vorrangig durch den Bau eines Wohngebäudes zu erfüllen.
Der Käufer muss die Bebauung innerhalb von vier (4) Jahren nach Eintragung des Eigentums im Grundbuch abschließen.
Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird zugunsten der Stadt Békéscsaba ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch eingetragen.
Die Stadt verpflichtet sich, als Berechtigte dieser Einschränkung, die Eintragung von Hypotheken, Veräußerungs- und Belastungsverboten oder sonstigen Sicherheiten zuzustimmen, die zur Finanzierung durch Banken oder Wohnbauförderungen erforderlich sind.
Wird die Bauverpflichtung innerhalb der Frist nicht erfüllt und keine Verlängerung gewährt, fällt eine Vertragsstrafe an. Diese beträgt 5 % des Bruttokaufpreises pro Jahr bis zur Erfüllung der Verpflichtung. Die Zahlung ist jeweils innerhalb von 15 Tagen nach Fristablauf bzw. an jedem Jahrestag fällig.
Bei Verkauf des Grundstücks vor Erfüllung der Bauverpflichtung und Zustimmung der Stadt ist vom ursprünglichen Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des ursprünglichen Bruttokaufpreises zu zahlen. Der neue Eigentümer übernimmt eine neue vierjährige Bauverpflichtung unter Beibehaltung des eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbots. Diese Verpflichtung wird in einem dreiseitigen Kaufvertrag festgehalten.
Weitere Bedingungen
Das Grundstück wird im aktuellen Zustand verkauft. Alle nach dem Erwerb eventuell notwendigen Arbeiten erfolgen auf Kosten des Käufers.
Der Erwerb ist im Rahmen der öffentlichen Auktion nur natürlichen Personen oder transparenten Organisationen möglich. Unternehmen in Liquidation, Konkurs oder Vollstreckungsverfahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Verkauf kann unter die Bestimmungen des Gesetzes CXCVI von 2011 über Nationalvermögen fallen, wonach der ungarische Staat ein gesetzliches Vorkaufsrecht für kommunale Vermögenswerte über 5 Mio. HUF hat. Die zuständige Stelle kann dieses Recht innerhalb von 35 Tagen ausüben.
Der Verkauf erfolgt gemäß der Verordnung Nr. 19/2012 (V.2.) der Stadt Békéscsaba sowie den geltenden Mehrwertsteuerbestimmungen.
Die Teilnahme an der Auktion ist persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter möglich. Die Vollmacht muss in Form einer öffentlichen Urkunde, einer anwaltlich beglaubigten Vollmacht oder einer privatschriftlichen Urkunde mit voller Beweiskraft erfolgen.
Auktionskaution
Zur Teilnahme an der Auktion ist eine Kaution in Höhe von 10 % des Startpreises auf das Konto der Stadt bei der MBH Bank zu überweisen:
Kontonummer: 50453135-10007675
Frist für die Kautionszahlung: Mittwoch, 1. Juli 2026
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Kaution bis zum Auktionstermin auf dem Konto eingegangen ist.
Für den erfolgreichen Bieter wird die Kaution auf den Kaufpreis angerechnet. Nicht erfolgreiche Bieter erhalten den Betrag zurück.
Gebote unter dem Startpreis sind nicht zulässig.
Die Mindestgebotserhöhung beträgt 3 % des Brutto-Startpreises.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist innerhalb von 30 Tagen nach der Auktion abzuschließen.
Der erfolgreiche Bieter muss den gesamten Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung in einer Summe bezahlen.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zur Vertragsunterzeichnung oder Nichtzahlung verfällt die Kaution.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen und Schadensersatz aus der einbehaltenen Kaution geltend zu machen.
Mehrwertsteuer
Gemäß § 86 Abs. 1 k) des Gesetzes CXXVII von 2007 über die Mehrwertsteuer sind Baugrundstücke nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Daher enthält der Startpreis die Mehrwertsteuer.
Objektdaten
- Grundbuchnummer: 11966/2
- Beschreibung: unbebautes Grundstück
- Fläche: 783 m²
- Startpreis: brutto 2.800.000 HUF (zweimillionenachthunderttausend Forint)
- Auktionszeitpunkt: Donnerstag, 2. Juli 2026, 09:00 Uhr
Auktionsort:
Bürgermeisteramt der Stadt Békéscsaba
5600 Békéscsaba, Szent István Platz 7
Munkácsy Mihály Sitzungssaal (Erdgeschoss)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für strategische Entwicklung des Bürgermeisteramtes Békéscsaba.
Telefon: +36 66 886 511



